Steuern Obwalden

"Flat Rate Tax" im Kanton Obwalden - natürliche Personen
Als erster Kanton führte Obwalden die «Flat Rate Tax» ein. Seit 2008 erhebt Obwalden für natürliche Personen einen einheitlichen Steuersatz von 1,8 Prozent für alle Einkommen. Dieser Steuersatz ist mit dem Steuerfuss zu multiplizieren. Das Einkommen wird höchstens mit 24.6% besteuert, Dividenden von massgeblichen Beteiligungen mit höchstens 14.6% und das Vermögen mit 1.4 Promille. Das Obwaldner Steuergesetz ist familienfreundlich, weil es Ehepaare mit doppeltem Verdienst gezielt entlastet. Zudem werden grosszügige Sozialabzüge gewährt.

Keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern in Obwalden
Nach dem Tod einer in Obwalden wohnhaften Person wird deren Nachlass auf die Erben übertragen. Für das bewegliche Vermögen ist somit keine Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden geschuldet. Unbewegliche Vermögen wie Grundstücke sind in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sie liegen. (Belegenheitsprinzip)
Auch Schenkungen aus beweglichem Vermögen sind für Begünstigte, welche eine Zuwendung von einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Obwalden erhalten, keine Schenkungssteuer geschuldet.
Nach erfolgter Schenkung oder Erbschaft hat die beschenkte Person das geschenkte Vermögen in der Steuererklärung des betreffenden Jahres zu deklarieren. Im Übrigen sind das Vermögen sowie dessen Erträge ordentlich zu versteuern.

Attraktive Unternehmensbesteuerung
Der Kanton Obwalden weist mit 12.74% (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) einen der europaweit tiefsten Gewinnsteuersätze für juristische Personen auf. Die Kapitalsteuer ist die tiefste der Schweiz und beträgt 0.001% (ab 01.01.2020). Massgeblich beteiligte Unternehmer werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr werden in Obwalden nur zur Hälfte besteuert.

Links
Steuerverwaltung Obwalden: www.steuern.ow.ch
Standortpromotion Obwalden: www.iow.ch
 
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