Steuern Obwalden

"Flat Rate Tax" im Kanton Obwalden - natürliche Personen

Als erster Kanton führte Obwalden die «Flat Rate Tax» ein. Seit 2008 erhebt Obwalden für natürliche Personen einen einheitlichen Steuersatz von 1,8 Prozent für alle Einkommen. Dieser Steuersatz ist mit dem Steuerfuss zu multiplizieren. Das Einkommen wird höchstens mit 24.1% besteuert, Dividenden mit höchstens 13.2% und das Vermögen mit 1.4 Promille. Das Obwaldner Steuergesetz ist familienfreundlich, weil es Ehepaare mit doppeltem Verdienst gezielt entlastet. Die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden. Zudem werden grosszügige Sozialabzüge gewährt.

 

Schenkungs- und Erbschaftssteuern in Obwalden

Der Schenkungssteuer unterliegen alle freiwilligen Zuwendungen unter Lebenden, durch die jemand aus dem Vermögen einer andern Person ohne entsprechende Gegenleistungen bereichert wird, mit Einschluss der Vorempfänge und der Zuwendungen aus Erbauskauf.

 

Der Erbschaftssteuer unterliegen alle Zuwendungen auf Grund gesetzlichen Erbrechts, auf Grund einer Verfügung von Todes wegen oder bei Schenkung auf den Todesfall.

 

Steuerfrei sind Schenkungen und Erbschaften zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, sowie zwischen Geschwistern. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer beträgt 10 Prozent des Wertes der Zuwendung für Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Onkel und Tante, Neffe und Nichte und 20 Prozent des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen.

 

Nach erfolgter Schenkung oder Erbschaft hat die beschenkte Person das geschenkte Vermögen in der Steuererklärung des betreffenden Jahres im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren. Im Übrigen sind das Vermögen sowie dessen Erträge ordentlich zu versteuern.

 

Attraktive Unternehmensbesteuerung

Der Kanton Obwalden weist mit 12.66% (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) einen der europaweit tiefsten Gewinnsteuersätze für juristische Personen auf. Ferner ist die Besteuerung von Holdinggesellschaften ebenfalls sehr tief. Die Kapitalsteuer beträgt 2 Promille bei ordentlich und gemischt besteuerten Firmen, 0.01 Promille für Holdings und reinen Domizilgesellschaften. Massgeblich beteiligte Unternehmer werden steuerlich entlastet, indem die wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert wird. Dividenden aus Beteiligungen von 10 Prozent und mehr werden in Obwalden nur zur Hälfte besteuert.

 

Links

Steuerverwaltung Obwalden: www.steuern.ow.ch

Standortpromotion Obwalden: www.iow.ch